Die Naturheilkunde wird abgeschafft.... Abschaffung der Naturmedizin als Folge der Nachzulassungsverfahren Im Mittelalter hat die Kirche mit ihrem Anspruch auf "das richtige Denken und die richtigen Lehren" die Hexen verbrannt. Heute verbrennen die grossen pharmazeutischen Konzerne und ihre Helfer aus der Politik mit dem Anspruch auf "das richtige Denken und die richtige schulmedizinische wissenschaftliche Lehre" den alten Wissensschatz der Erfahrungsheilkunde. Eine erfolgreiche heilende Naturmedizin wird vernichtet.
Die Mehrzahl der Bundesbürger ist leider nicht darüber informiert, dass es alternative Behandlungsmethoden für schwerwiegende Erkrankungen gibt, denen die Schulmedizin nach wie vor hilflos gegenüber steht. Den meisten ist auch nicht bewusst, dass in der Medizin zurzeit ein Prozess abläuft, der die Naturmedizin für alle Zeiten von der Bildfläche verbannt. Damit geht unwiederbringlich eine Medizin verloren, die sich - besonders in Deutschland - seit vielen Jahren etabliert und bewährt hat.
Oft hört man: "Die Naturheilkunde ist im Kommen!". Das Gegenteil ist der Fall: Die Naturheilkunde ist so gut wie tot! Von den naturheilkundlichen Arzneimitteln, die Anfang der achtziger Jahre verordnet wurden, sind zwischenzeitlich über 90 % vom Markt - jedoch: kaum jemand bekommt das mit, und kaum jemand wehrt sich dagegen. Der Streit zwischen der Schulmedizin und der Naturheilkunde ist ein Kampf zwischen David und Goliath, denn die Schulmedizin wird vertreten von der Lobby einer überaus finanzstarken pharmazeutischen Grossindustrie mit immens hohem politischem Einfluss. Die Naturmedizin dagegen hat keine Lobby! Im Gegenteil: Der Begriff "Naturheilkunde" wird inhomogen und kontrovers aufgefasst und interpretiert, und der Berufsstand "Heilpraktiker" hat konkurrierende Standesvertretungen.
Zur Erläuterung: Die Naturmedizin kennt Arzneimittel, welche ergänzend zu allopathischen Methoden oder auch alternativ im Rahmen einer Biologischen Ganzheitstherapie eingesetzt werden, insbesondere in Krankheitsfällen, bei denen eine palliative bzw. allopathische Therapie keinen ausreichenden oder zufrieden stellenden Behandlungserfolg zeigt. Mit diesen Mitteln und Methoden ist es manchmal sogar möglich, aus schulmedizinischer Sicht unheilbare bösartige Krankheiten und Autoimmunerkrankungen zu heilen. Diese Mittel stehen uns jedoch nach und nach nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund neuer Gesetze müssen auch traditionell hergestellte naturheilkundliche Arzneimittel (Homöopathika, Phytotherapeutika, Bakterienpräparate etc.) nach heutigen, so genannten wissenschaftlichen Kriterien neu bewertet werden (Nachzulassungsverfahren). Für die Herstellerfirmen bedeutet dies, dass umfangreiche klinische und toxikologische Studien mit einem Kostenaufwand in Millionenhöhe für jedes Produkt und jede Darreichungsform durchzuführen sind. Erfahrungen über jahrzehntelange, nebenwirkungsfreie Anwendungen werden nicht berücksichtigt, da diese nach "wissenschaftlichen" Kriterien nicht auswertbar sind. Im Gegenteil werden bei der Bewertung durch die Zulassungsbehörde theoretisch denkbare Risiken höher eingestuft als die Erfahrung aus millionenfachem Einsatz, um Zulassungslöschungen zu begründen.
Nach dem Arzneimittelzulassungsrecht sollen sich auch die naturheilkundlichen Arzneimittel den Regelungen der Evidence Based Medicine unterordnen, d. h. es müssen randomisierte Doppelblindstudien und klinische Studien für alle Präparate durchgeführt werden. Nicht, weil die Herstellerfirmen diese Präparate freiwillig vom Markt nehmen, sondern weil sich die kleinen und mittelständigen Unternehmen den Kostenaufwand überhaupt nicht leisten können, haben wir in den letzten Jahren tausende bewährte biologische Heilmittel verloren. Da diese Heilmittel in aller Regel nur kurzfristig zur Aktivierung körpereigener Regulationsprozesse eingesetzt werden, sind damit auch keine so großen Umsätze wie mit der Herstellung allopathischer Arzneimittel, die in der Mehrzahl zur Langzeiteinnahme verordnet werden, zu erzielen.
In der Biologischen Ganzheitstherapie geht es nicht um die palliative Linderung der Symptome sondern um die Regression, also um ein Zurückschreiten der Krankheit. Das erfordert einen sehr individuellen Behandlungsablauf, den die etablierte Kassenmedizin nicht durchführen kann. Der Unterschied zwischen der Biologischen Ganzheitstherapie und der allopathischen Therapie liegt also nicht nur in der Verabreichung von Medikamenten verschiedener Herkunft oder Herstellungsart, sondern in der grundsätzlich anderen Ideologie des Behandlers und in dem anvisierten Ziel. Deshalb stellt sich die Frage, ob es bei so unterschiedlichen Denkansätzen überhaupt sinnvoll ist, die gleichen gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden!
Es ist höchste Zeit, sich gegen diesen Missstand zu wehren, dem bereits unzählige bewährte biologische Arzneimittel zum Opfer gefallen sind! Dies ist ein Aufruf an alle Bürger, auf politischer Ebene für den Erhalt der Naturmedizin zu kämpfen. Schreiben Sie individuell aufgesetzte Briefe an einflussreiche Politiker! Je mehr diesem Aufruf folgen und je mehr Politiker aufgerufen werden, sich Gedanken zu machen, um so mehr werden wir erreichen. Es geht um das Überleben der biologischen Medizin und um das Überleben des Heilpraktikerberufs in seiner ursprünglichen medizinischen Bedeutung! Heilpraktiker, Ärzte und Patienten sind aufgefordert, tausende Briefe an die BundeskanzlerIn, an die BundesgesundheitsministerIn und an die Bundestagsabgeordneten (zumindest an die des eigenen Wahlkreises) zu schreiben!
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